Die folgenden Vertragsbedingungen gelten für Aufträge zwischen Lektorat Paschke (im folgenden „Lektorin“ genannt) und dem Auftraggeber (im folgendem „Kunde“ genannt).
- Die Lektorin bietet ein kostenloses Probelektorat von 3 Seiten eines Manuskripts an. Das Probelektorat dient dem gegenseitigen Kennenlernen. Die Lektorin kann ein Probelektorat aufgrund fehlender zeitlicher Ressourcen, des Genres, Themas oder mangelnder Qualität des übersandten Textes ablehnen. Ein Probelektorat verpflichtet nicht zur Zusammenarbeit.
- Wünscht der Kunde eine Zusammenarbeit, erstellt die Lektorin aufgrund von 3 Probeseiten ein Angebot. Das Angebot enthält den Preis, den Umfang der vereinbarten Leistungen, das vereinbarte Abgabedatum sowie die Zahlungsvereinbarungen.
- Der Preis für Lektorate, Korrektorate und Manuskriptgutachten wird aufgrund der Qualität der Probeseiten und pro Normseite berechnet. Eine Normseite entspricht 1500 Zeichen inklusive Leerzeichen.
- Weicht die Qualität des übersandten Manuskripts deutlich von der Qualität der Probeseiten ab, behält sich die Lektorin das Recht vor, vom Vertrag zurücktreten. Die Lektorin und der Kunde können dann über eine höhere Vergütung verhandeln und einen neuen Vertrag abschließen.
- Das zu überarbeitende Manuskript muss in einem der folgenden Formate zur Verfügung gestellt werden: .doc, .docx, .odt, .rtf. Nach Absprache ist auch ein Bearbeitung von Papyrus-Autor-Dateien oder Google Docs möglich.
- Die Lektorin verpflichtet sich, die vom Kunden übermittelten Informationen und Dateien vertraulich zu behandeln und sie nur zum Zweck der vereinbarten Leistungen zu verwenden.
- Das zu überarbeitende Manuskript muss der Lektorin zum vereinbarten Zeitpunkt vorgelegt werden, da nur so die Einhaltung des Abgabetermins gewährleistet werden kann.
- Falls das vereinbarte Abgabedatum von der Lektorin aufgrund von Höherer Gewalt oder eines unvorhersehbaren und nicht verhinderbaren Ereignisses (Krankheit, Unfall, etc.) nicht eingehalten werden kann, informiert sie den Kunden umgehend und vereinbart einen neuen Abgabetermin. Der Kunde kann bei erheblichen Verzögerungen vom Vertrag zurücktreten. Falls die Lektorin beim Rücktritt des Kunden schon mit der vereinbarten Dienstleistung begonnen hatte, kann sie die bisher erbrachte Leistung in Rechnung stellen.
- Tritt der Kunde nach Vertragsabschluss vom Vertrag zurück und hat die Lektorin zu diesem Zeitpunkt schon mit der vereinbarten Leistung begonnen, kann sie die bisher erbrachten Leistungen in Rechnung stellen.
- Die Lektorin ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Sicherungskopien der übermittelten Dateien anzufertigen und über die Bearbeitungsdauer hinaus aufzubewahren.
- Der Kunde kann jederzeit nach Vertragsende die Löschung seiner Daten verlangen. Die Lektorin kommt dieser Aufforderung schnellstmöglich nach.
- Der Kunde ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Lektorin im Impressum des fertigen Produktes (Buch, E-Book etc.) zu nennen. Führt die Lektorin kein Gesamtlektorat durch, ist die Art des Teillektorats anzugeben (Stilistisches Lektorat oder inhaltliches Lektorat).
- Die Lektorin ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, das fertige Produkt (Buch, E-Book etc.) als Referenz auf ihrer Website und ihren Social-Media-Kanälen zu nennen.
- Die Lektorin kann bei einem Auftragswert ab 200 Euro einen Vorschuss in Rechnung stellen. Der Vorschuss ist spätestens mit Beginn der Dienstleistung zu zahlen.
- Eine Ratenzahlung ist auf Anfrage möglich.
- Wenn ein Auftrag mehrere Bearbeitungsdurchläufe umfasst, kann die Lektorin nach der Fertigstellung jedes Teildurchlaufs und der Übersendung des bearbeiteten Dokuments die bisher erbrachte Leistung in Rechnung stellen.
- Die Vergütung für die erbrachte Leistung ist 14 Kalendertage nach Rechnungsdatum zu zahlen.
- Der Kunde kann innerhalb von 14 Kalendertagen nach Lieferung des überarbeiteten Dokuments Mängel an der erbrachten Dienstleistung nennen und reklamieren. Nach Ablauf der 14 Kalendertage gilt die erbrachte Leistung als akzeptiert.
- Für den Inhalt des Werkes ist der Kunde verantwortlich. Die Lektorin haftet nur bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Fehlverhalten und höchstens bis zum vereinbarten Honorar. Eine Haftung der Lektorin für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Ähnliches ist ausgeschlossen.
Stand: 22.02.2025